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Besteuerung Kaptialerträge - Einmal.Steuerberatung.Grabmann

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EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
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VERSTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden meistens mit einem fixen Steuersatz von 27,5 % besteuert, es handelt sich um eine Sonderform der Einkommensteuer. In diesem Fall dürfen keine Spesen abgezogen werden, sondern Gewinn oder Verlust ergibt sich als Differenz aus Ein- und Verkaufspreis. Manche Finanzprodukte werden jedoch mit dem normalen Einkommensteuertarif als Spekulationseinkünfte besteuert. In diesem Fall sind alle Spesen und sonstige Werbungskosten (z.B: Kosten für den PC oder die Ausbildung) absetzbar.

  • 25 %: Zinsen bei Kreditinstituten
  • 27,5 %: Aktien, Anleiten, Fonds, ETF's, verbriefte Derivate, börsengehandelte Optionen und Futures, Kryptowährungen (außer Kryptowährungen haben diese Papiere fast immer eine ISIN-Nr.)
  • 0 % bis 55%: sonstige Zinsen, unverbriefte Derivate, nicht börsengehandelte Optionen und Futures, Forexhandel, Fremdwährungsgewinne oder -verluste, CDFD's, NFT's (diese Papiere haben fast immer keine ISIN-Nr.)

Manchmal ist es sinnvoll die Regelbesteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen zu beantragen. Dies bedeutet, dass Die Besteuerung mit dem normalen Einkommensteuertarif erfolgt und die Kapitalertragsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gewertet. Ein Antrag auf Regelbesteuerung kann nur in einer Einkommensteuererklärung beantragt werden. Daher muss bei einer Arbeitnehmerveranlagung zuerst ein Antrag auf Wechsel zur betrieblichen Veranlagung gestellt werden. Man ist dann aber auch in den Folgejahren einkommensteuerpflichtig oder man stellt einen neuerliche Antrag auf Wechsel zurück zur Arbeitnehmerveranlagung.

Ob ein Regelbesteuerungsantrag sinnvoll ist, hängt nicht nur von der bezahlten Kapitalertragssteuer ab, sondern auch von der Höhe Ihres Einkommens und ob man für die Einkommensteuererklärung professionelle Hilfe von uns braucht. In diesem Fall muss auch unser Honorar in die Rentabilitätsrechnung einbezogen werden. Auf jeden Fall verringert unser Honorar immer im Jahr der Zahlung Ihre Einkommensteuerbasis und somit Ihre zu bezahlende Steuer.
WÜNSCHEN SIE EINE BERATUNG?
Bei Fragen der Besteuerung von Kapitalerträgen liegt immer eine Einmal.Steuerberatung vor, weil immer bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen zu klären sind. Es reicht daher im Normalfall ein Beratungsgespräch, damit Sie die Steuererklärungen selbst erstellen können. Eine Einmal.Steuerberatung kann nur online gebucht werden.
Wolfgang Grabmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
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