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Bezugsrechte für Aktien
BEZUGSRECHTE FÜR AKTIEN
Bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft (AG) werden junge Aktien ausgegeben. Bezugsrechte sind das Recht junge Aktien eines Unternehmens zu erwerben, damit der Aktienanteil gleich hoch bleibt. Falls das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, gehen diese in das Eigentum der AG über. Danach erfolgt eine spezielle Auktion in der diese Bezugsrechte zum Verkauf angeboten werden.

Es ist daher sinnvoll Bezugsrechte zu verkaufen, wenn man keine jungen Aktien kaufen oder zeichnen will.

Die steuerliche Behandlung von Bezugsrechten ist recht einfach, wenn die Aktien im Depot einer inländischen Bank sind und/oder der Verkauf durch eine österreichische Bank statt findet. Es erfolgt eine pauschale Versteuerung mit 27,5 % des Verkaufserlöses. Anschaffungskosten gibt es keine, da die jungen Aktien kostenlos an "alte" Anteilseigner ausgegeben wird.

Bei Depots von ausländischen Banken oder Brokern ist darauf zu achten, ob die Versteuerung in Österreich seitens der Online-Plattform korrekt erfolgt - erfahrungsgemäß ist dies bei ausländischen Brokern normalerweise nicht der Fall, sodass in Österreich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.
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Beim Verkauf von Bezugsrechten liegt immer eine Einmal.Steuerberatung vor, weil bei Bezugsrechten immer bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen zu klären sind. Es reicht daher im Normalfall ein Beratungsgespräch, damit Sie die Steuererklärungen selbst erstellen können. Eine Einmal.Steuerberatung kann nur online gebucht werden.
Wolfgang Grabmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
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