NFT (non fungible token) - Einmal.Steuerberatung.Grabmann

Einmal.Steuerberatung.Grabmann
Einmal.Steuerberatung.Grabmann
Direkt zum Seiteninhalt
EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
NFT
NFT - non fungible token
NFT's sind digital gespeicherte und gehandelte Werte (blockchains). Blockchains  sind digitale Listen von gespeicherten Daten, die mit einem speziellen Zeitstempel (Zeitaufdruck)  und Transaktionsdaten versehen sind. Dabei kann es sich um alles handeln (z.B: Bilder, Kryptowährungen, Fremdwährungen).

NFT's werden auf NFT-Börsen gehandelt.


Bei der Besteuerung von NFT's muss man immer darauf achten, was gehandelt wird bzw was der Inhalt der NFT's ist. Bei Werten die zu den Einkünfte aus Kapitalvermögen gezählt werden, erfolgt die Besteuerung pauschal im Rahmen der Kapitalertragsteuer mit 27,5 %. Bei anderen Werten handelt es sich um steuerliche Spekulationsgeschäfte. Spekulationsgewinne entstehen nur, wenn der Ein- und Verkauf innerhalb eines Jahres (innerhalb von 365 Tagen) erfolgt. Verluste aus Verkäufen sind nur im selben Jahr mit Gewinnen aus anderen Verkäufen der gleichen Einkunfsart ausgleichsfähig.

Bespiel 1:
Verluste aus dem Verkauf von NFT's mit Kryptowährungen sind nur mit anderen Gewinnen aus Kapitaleinkünften (z.B: Kryptowährung, Aktivenverkäufe) ausgleichsfähig

Beispiel 2:
Verluste aus dem Verkauf von NFT's mit Bildern sind nur mit anderen Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (z.B: Verkauf eines Oldtimers mit Gewinn) ausgleichsfähig.
HABEN SIE NOCH FRAGEN?
Bei NFT's handelt sich immer um eine Einmal.Steuerberatung vor, da bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen erläutert werden. Im Normalfall können Sie nach unserem Beratungsgespräch die Steuererklärungen selbst erstellen. Bitte buchen Sie Ihre Einmal.Steuerberatung online, Telefonate oder Mailanfragen sind zu diesem Thema nicht möglich.
Wolfgang Grabmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Zurück zum Seiteninhalt