Kryptowährungen - Einmal.Steuerberatung.Grabmann

Einmal.Steuerberatung.Grabmann
Einmal.Steuerberatung.Grabmann
Direkt zum Seiteninhalt
EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Kryptowährung
KRYPTOWÄHRUNGEN
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist recht einfach. Wenn die Kryptowährung in einem Unternehmen zum Bezahlen von Lieferungen oder Leistungen  beziehungweise zum Ausgleich von versandten Ausgangsrechnungen verwendet wird, erfolgt eine normale Gewinn- und Verlustbesteuerung wie sonst im Unternehmen.

Rechtslage bis 28.2.2022:
Bisher war zu beachten , ob der An- und Verkauf innerhalb von 365 Tagen/innerhalb eines Jahres erfolgte: dann handelt es sich um einen Spekulationsgewinn, der in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen ist. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährung sind nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres ausgleichbar.

Rechtslage ab 1.3.2022:
Wurde die Kryptowährung bis 1.3.2021 angeschafft, handelt es sich um "Altvermögen". Der Verkauf dieser Werte ist steuerfrei. Käufe nach diesem Stichtag sind - egal wann der Verkauf erfolgt - steuerpflichtig. Es wird eine Kapitalertragsteuer von 27,5 % der laufenden Einkünfte sowie von Wertsteigerungen eingehoben.

Darunter fallen:
  • das Entgelt für die Überlassung von Kryptowährung
  • der Erwerb durch Mining (technischer Prozess zur Kaufabwicklung)
  • die Veräußerung von Kryptowährung
  • Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter oder reales Geld (gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel)

Es liegt noch kein steuerpflichtiger Vorgang vor:
  • Kryptowährung in eine andere Kryptowährung getauscht wird
  • Erwerb von Kryptowährungen durch Staking, Airdrops, Bounties, Hardfork - diese sind erst beim Verkauf steuerpflichtig

Fachbegriffe:
  • Staking: Einsatz vorhandener Kryptowährungen um Transaktionen zu bestätigen
  • Airdrops: unentgeltlicher Übertrag von Kryptowährungen
  • Bounties: Übertrag von Kryptowährungen für  unwesentliche Leistungen - z.B.: Beiträge in sozialen Netzwerken, Liken, usw
  • Hardfork: Kryptowährungen werden im Rahmen einer Abspaltung übertragen

Bei Verkäufen im Jahr 2022 kann bereits die neue Gesetzeslage angewandt werden.
WÜNSCHEN SIE EINE BERATUNG?
Bei Kryptowährungen liegt immer eine Einmal.Steuerberatung vor, weil bei Kryptowährungen immer bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen zu klären sind. Nach einer Einmalberatung sind Sie normalerweise in der Lage die Steuererklärungen selbst zu erstellen und einzureichen.

Informieren Sie sich über den Ablauf und Ihre Investitionen für unsere Leistungen. Im Anschluss daran können Sie einen Termin buchen. Eine Einmal.Steuerberatung kann nur online gebucht werden.

GRABMANN & Partner Steuerberatungs GmbH
Zurück zum Seiteninhalt