FUTURES UND OPTIONS - Einmal.Steuerberatung.Grabmann

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EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
futures und optionen
FUTURES & OPTIONEN
Bei Futures verpflichten sich Käufer und Verkäufer Waren, Wertpapiere oder andere (Vermögens)werte an einem bestimmten Tag zu einem bereits jetzt festgelegten Preis zu handeln.

Optionen (options) sind ein einseitiges Rechtsgeschäft, weil sich hier nur der Käufer oder Verkäufer bereit erklärt etwas in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen.

Wenn es sich um Futures oder options betreffend Aktien, Investmentfonds, Derivate oder Kryptowährung handelt, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor und der Gewinn ist mit einem fixen Steuersatz von 27,5 % zu versteuern. Bei dieser Einkunftsart kann auf Regelbesteuerung optiert werden, sodass die Einkomensteuer zum normalen Einkommensteuertarif berechnet wird.

Handelt sich um eine Ware die gehandelt wird, liegt eine steuerliche Spekulation vor. Steuerpflicht besteht nur, wenn
  • der Einkauf und Verkauf innerhalb eines Jahres (innerhalb von 365 Tagen) erfolgt
  • der Spekulationsgewinn pro Jahr mehr als € 400,00 beträgt

Verluste aus gleichen Geschäften sind nur mit Gewinnen aus gleichen Geschäften im selben Jahr ausgleichsfähig. Auf jeden Fall ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
HABEN SIE NOCH FRAGEN?
Bei Fragen zu diesem handelt sich immer um eine Einmal.Steuerberatung vor. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme werden Ihre Fragen geklärt. Die  Erstellung Einreichung ist nach unserem Beratungsgespräch durch Sie möglich. Telefonate oder Mailanfragen sind zu diesem Thema daher nicht vorgesehen.
Wolfgang Grabmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
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