EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Einmal.Steuerberatung.Grabmann
EINMAL.STEUERBERATUNG - KLÄRUNG EINIGER FRAGEN
Nur wenige Steuerberater in Österreich bieten - wie wir und noch dazu zu einem moderaten Preis - auch eine Beratung für Personen an, die nicht Stammkunden sind und längere Zusammenarbeit wünschen. Eine Terminbuchung ist bei der Einmalberatung daher nur online möglich.
Wenn Sie "nur" (wenige) Fragen mit uns klären wollen, ist die Einmal.Steuerberatung.Grabmann die beste Möglichkeit. Es erfolgt entweder die Klärung Ihrer offenen Punkte oder von Ihnen vorbereitete Steuererklärungen werden von uns kontrolliert und/oder mit Ihnen besprochen. Bei Einmalberatungen ist im Normalfall eine Videokonferenz; eine Besprechung im Büro Wien ist mit Aufpreis möglich.
Im Normalfall brauchen wir keine Belege vorab. Bitte schicken Sie uns nur dann Unterlagen zu, wenn wir diese anfordern. Alle Mails, die wir von Ihnen erhalten, müssen durchgesehen werden und es wird eine Beratung verrechnet.
Bitte bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor - lieber zu viel als zu wenig - damit unsere Besprechung für Sie den größt möglichen Nutzen bringen kann. Bei der Anmeldung können Sie den für Sie besten Zeitpunkt für eine Beratung wählen.
Wir können nur österreichisches (Steuer)Recht abdecken. Wenn Sie es wünschen, können wir uns ausnahmsweise über ausländisches Recht informieren (Links auf deutsch oder englisch notwendig). Wir können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihnen weiter helfen können und können daher auch keine Haftung für die Richtigkeit unserer Erklärungen übernehmen.
Anträge bzw Vorgangsweise zur Rückerstattung ausländischer Quellen- oder Einkommensteuern kann von uns daher nur - wie oben beschrieben - besprochen werden. Bei Einkommen, die sowohl in Österreich als auch in einem anderen Staat steuerpflichtig sein können, wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, welches Land das Recht der Steuereinhebung besitzt. Doppelbesteuerungsabkommen müssen von uns immer vorher durchgesehen werden (zusätzlicher Zeitaufwand 1/4 bis 1/2 Stunde).
Die Vorgangsweise zur Rückzahlung von Vorsteuern aus dem EU-Ausland können wir Ihnen erklären. Wir kennen uns beim Gewerbe- und Sozialversicherungsrecht aus (Grundwissen), Spezialfragen können aber nur nach vorheriger Recherche beantwortet werden.
Falls wir uns bei Ihren Fragen doch nicht auskennen sollten - was sehr selten vorkommt - melden wir uns sehr rasch und sagen den Termin ab.
Eine zusätzliche Kontaktaufnahme vor dem gebuchten Termin ist weder vorgesehen noch notwendig und wird gesondert verrechnet.
Sie können auch gerne folgende Gratisinformationen nutzen, bevor Sie sich für eine Einmalberatung bei uns entscheiden:
- unser Gründerservice
- unsere FAQ
- unsere Newsletter
Die Wirtschaftskammer bietet für Unternehmer und die Arbeiterkammer für Dienstnehmer eine Gratisberatung an
NOTWENDIGE VORARBEITEN
Bitte beachten Sie, dass wir Steuerberater verpflichtet sind, IMMER die Identität unserer Kunden zu kontrollieren und darüber genaue Dokumentationen anzulegen. Zusätzlich müssen wir auch Details und Grundlagen unserer Beratung vorlegen können. Es erfolgt eine Überprüfung mittels Zufallsauswahl unserer Arbeit durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Bereiten Sie daher bitte vor dem Start der Terminbuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein), Ihre E-Card (oder einen ähnlichen Sozialversicherungsnachweis) im Ausland sowie Ihre Bankomatkarte als Scan im pdf-Format vor; diese werden im Rahmen der Terminbuchung übermittelt. Bitte achten Sie darauf, dass die Scans lesbar sind - es reicht ein Farbscan mit einer Auflösung von 300 x 300 dpi (kann bei den meisten Scannern eingestellt werden).
Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie die Zugangsdaten zu FinanzOnline bereithalten, damit wir während des Termins gleich mit Eingaben starten können.
Alle tatsächlich verfügbaren Zeiten finden Sie bei der eigentlichen Terminbuchung. Termine sind meistens innerhalb von 14 Tagen verfügbar.
€ 115,00
Vorbereitungsarbeiten zusätzlich beim ersten Termin zzgl. 20% Umsatzsteuer = € 138,00
IHRE INVESTITION FÜR MEHR WISSEN
Mit Ihrer Investition für unsere Leistungen zum Steuersparen können Sie in Zukunft Ihre Steuererklärungen selbst erstellen.
Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserhalt durch Überweisung oder per Bankeinzug (Lastschrift) 7- 10 Tage nach Rechnungsdatum. Es wird immer mindestens eine 1/2 Stunde verrechnet.
Unser Honorar ist in Österreich immer von der Steuer absetzbar
€ 57,50
pro begonnener 1/4 Stunde zzgl. 20% Umsatzsteuer = € 69,00
Beispiel Investition 1. Termin:
2 x 1/4 Stunde für Vorbereitungsarbeiten plus 3 x 1/4 Stunde Beratung = € 57,50 x 5 + 20 USt = Zahlungsbetrag von € 345,00
Beispiel Investition 2. Termin:
3 x 1/4 Stunde Beratung = € 57,50 x 3 + 20 USt = Zahlungsbetrag von € 207,00
Wir garantieren Ihnen jedoch, dass wir alles Mögliche unternehmen werden, dass der von Ihnen gewünschte Erfolg eintritt.
Das Steuerrecht ist sehr komplex und kompliziert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch eine scheinbar unbedeutende Frage, meistens weiterer Rückfragen unsererseits bedarf um Ihre Frage ordnungsgemäß zu beantworten - und unsere Antwort erzeugt oft (noch) weitere Unklarheiten Ihrerseits, die wieder zu Fragen führen.
Sie können leicht selbst ausrechnen, ob eine Online.Steuerberatung Ihnen mehr bringt, als Sie in unser Honorar investieren müssen:
Nehmen Sie Ihren Spitzensteuersatz (abhängig von Ihrem gesamten Einkommen). Sie finden den Spitzensteuersatz auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw Arbeitnehmerveranlagung. Falls dies für Sie kompliziert ist: Nehmen Sie den Erfahrungswert für ein durchschnittliches Einkommen in Österreich, dieser beträgt 30 % bis 48 % wenn Sie etwas besser verdienen.
Danach addieren Sie jene Ausgaben, deren Absetzbarkeit für Sie unsicher ist und multiplizieren diese mit Ihrem Spitzensteuersatz - so erhalten Sie Ihre voraussichtliche Steuerersparnis durch unsere Beratung.
Die Steuerersparnis vergleichen Sie mit unserem geschätzten Honorar.
Hinweis: Unser Honorar ist immer von der Einkommen- oder Lohnsteuer absetzbar, sodass Sie von unserem Honorar im Zuge des Jahresausgleiches oder der Einkommensteuerveranlagung wieder das Honorar x Spitzensteuersatz refundiert bekommen.
Beispiel:
- Honorar: € 150,00
- Spitzensteuersatz: 40 %
- Steuergutschrift aus unserem Honorar: € 60,00
- Sie zahlen also tatsächlich nur € 150,00 - € 60,00 = € 90,00 für unsere Beratung
ABLAUF TERMINBUCHUNG
Bevor die eigentliche Terminbuchung startet, haben Sie die Möglichkeit in unserer FAQ-Sammlung häufig auftretende Fragen zu klären und die Honorarvereinbarungen durchzusehen. Es macht wenig Sinn, wenn Sie vorab Unterlagen übermitteln, da jedes Mail erfahrungsgemäß weitere Fragen aufwirft, die erst wieder im Rahmen des Gesprächs beantwortet werden können. Außerdem würde Ihnen jedes Mail zusätzliche Kosten verursachen.
Die eigentlich Terminbuchung besteht aus drei Teilen:
- Hochladen Ihres Ausweises, damit wir Ihre Identität kontrollieren können (nur beim ersten Termin notwendig)
- Zustimmung zu den Honorarvereinbarungen
- Auswählen des für Sie besten Termins