EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Air-BNB
AirBNB Management
Teure Fehler vermeiden
AirBNB über Vermietungsplattformen erfreuen sich bei der Vermietung immer größerer Beliebtheit. Die Erträge sind höher als bei der "normalen" Vermietung. Trotzdem sind jedoch einige wichtige Vorschriften zu beachten:
- meistens braucht man dazu einen Gewerbeschein (freies Gewerbe, wenn maximal 10 Betten)
- mit einem Gewerbeschein wird zusätzliche Sozialversicherung fällig
- es müssen alle Abgaben an die Gemeinde bezahlt werden (z.B: Ortstaxe, Kommunalsteuer bei Anstellung von Mitarbeitern)
- es muss eine Lohnverrechnung gemacht werden, wenn Mitarbeiter angestellt werden. Die "Werkverträge" sind im Normalfall echte Dienstverhältnisse!
- es müssen Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden
- es kann zu Problemen mit den Miteigentümern eines Mehrparteienhauses kommen
- bei einer gemieteten Wohnung muss die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden
- die vermietete Liegenschaft muss als gewerblich gewidmet sein, meistens handelt es sich um eine Wohnung zu Wohnzwecken
Dies sind nur die wichtigsten Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich im Internet oder bei uns, falls Sie AirBNB oder andere Internetplattformen nutzen wollen. Die meisten Vermieter halten zwar die Vorschriften des Einkommen- und Umsatzsteuerrechts ein, bewegen sich aber meistens bei den anderen gesetzlichen Vorschriften zumindest in einem gesetzlichen Graubereich.
Aus Erfahrung wissen wir, dass bei AirBNB immer sehr viele Fragen zu klären sind. Daher kann bei AirBNB kein kostenloses Erstgespräch in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung mit Rückerstattung des Honorars, wenn Sie sich für eine langjährige Zusammenarbeit mit uns für die Erstellung der Steuererklärungen entscheiden.