EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
ETF
ETF - exchange-traded fund
Bei ETF's handelt es sich um börsengehandelte Investmentfonds. Dabei werden die Werte eines Index (z.B: DAX) abgebildet. Ein ETF ist also die Kombination aller an einer Börse gehandelten Wertpapiere (z.B: Aktien, Fonds, Anleihen, usw)
Die Besteuerung von ETF's erfolgt pauschal im Rahmen der Kapitalertragsteuer mit 27,5 %. Es ist recht einfach, solange nur Gewinne entstehen und die ETF's im Depot einer inländischen Bank oder Brokers sind. Der Broker berechnet die Kapitalertragsteuer und führt diese auch an das Finanzamt ab.
Anders verhält es sich mit Depots bei ausländischen Partnern: hier muss man die Kapitalerstragsteuer selbst berechnen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Steuerpflichtigen abgeführt werden.
Verluste aus Verkäufen sind nur im selben Jahr mit Gewinnen aus anderen Verkäufen ausgleichsfähig.
Auch bei ETF's kann auf die begünstigte Versteuerung verzichtet werden und die sogenannte Regelbesteuerung beantragt werden. In diesem Fall wird die Einkomensteuer zum normalen Einkommensteuertarif berechnet, sodass die ETF's zum Spitzensteuersatz aller Einkunftsarten berücksichtigt werden.
HABEN SIE NOCH FRAGEN?
Bei ETF's handelt sich immer um eine Einmal.Steuerberatung vor, da bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen erläutert werden. Im Normalfall können Sie nach unserem Beratungsgespräch die Steuererklärungen selbst erstellen. Bitte buchen Sie Ihre Einmal.Steuerberatung online, Telefonate oder Mailanfragen sind zu diesem Thema nicht möglich.